Neues Gesetz gegen Abo-Fallen

Neues Gesetz gegen Abo-Fallen

Einkaufen im Internet könnte so schön und einfach sein. Wenn es nicht immer diese schwarzen Schafe gäbe. Unseriöse Unternehmen, welche die Kostenpflichtigkeit ihrer Leistung irgendwo im Kleingedruckten ganz unten verstecken und Verbrauchern teure Abos aufdrängen. Sie haben doch sicherlich auch schon oft nach einem guten Tipp, einem Rezept, Ihren Ahnen oder einer Programmübersicht im Internet gesucht?

 

Als Sie dann endlich fündig geworden sind, sind Sie vielleicht noch ziemlich unverfänglich aufgefordert worden, sich mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse und ggf. auch noch Telefon- oder Handynummer zu registrieren. Das haben Sie auch getan... Soweit so gut. Doch dann haben Sie vielleicht noch schnell irgend so einen Anmelde-Button gedrückt und schwupp die wupp nur wenige Sekunden später hatten Sie eine e-Mail mit der Information in Ihrem Postfach, dass Sie soeben ein Jahres-Abo für 99 Euro pro Monat abgeschlossen haben sollen. Wie jetzt? Was das denn? Unglaublich, aber wahr: Jeder 10. deutsche Internetnutzer wurde schon Opfer von ABO-Fallen! Weigern Sie sich dann zu zahlen, werden Sie förmlich von einer Flut unseriöser Schreiben von Anwälten oder Inkassofirmen überrollt. Den meisten ist dann der Druck zu groß und sie zahlen... Genau das aber sollten Sie nicht tun! Alle Abofallen-Betreiber werden zwar das Gegenteil behaupten, doch folgendes sollte man wissen: 

  1. Ein Vertrag ist in der Regel nicht zustande gekommen, so dass auch eine Zahlungspflicht nicht besteht.

  2. Sollte ausnahmsweise doch 1 Vertrag zustande gekommen sein, können Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. 

Der Deutsche Bundestag hat jetzt eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschlossen, damit Sie als Verbraucher künftig besser geschützt werden. Nach diesem Gesetz kommen Verträge im Internet nur noch zustande, wenn der “Bestellbutton” mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Außerdem müssen oberhalb von diesem Button verschiedene Informationen in hervorgehobener Weise bereitgestellt werden: so z.B. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung sowie der zu zahlende Preis. Das Verstecken des Preises ist dann nicht mehr in den AGB oder dem Kleingedruckten möglich. Tritt dieses Gesetz voraussichtlich am 1. Juni 2012 in Kraft, sind Sie als Verbraucher wirksamer vor solchen schwarzen Schafen geschützt.

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